Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
Beschreibung
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Nünchritz – Bauamt (Gemeinde Nünchritz – Bauamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Rathaus) Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 13:00 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauamt@nuenchritz.de
Telefon Festnetz: +49 35265 50036
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen