Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
Hinweise für Markersdorf
Beschreibung
Hinweise für Markersdorf
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bauverwaltung und Liegenschaften (Bauverwaltung und Liegenschaften)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 035829 630 30
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Markersdorf
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Markersdorf
Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Markersdorf
Rechtsbehelf
Hinweise für Markersdorf
entfällt
Verfahrensablauf
Hinweise für Markersdorf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Fristen
Hinweise für Markersdorf
keine
Kosten
Hinweise für Markersdorf
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen