Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
Beschreibung
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenverwaltung / Haushalt (Sachgebiet Straßenverwaltung / Haushalt)
Adresse
Großempfängerpostfach
Postfach 200933
08009 Zwickau
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 (375) 83-6677
Telefon Festnetz: +49 (375) 83-6661
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen