Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
Hinweise für Werdau
Beschreibung
Hinweise für Werdau
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 2 - Stadtentwicklung und Bau (Fachbereich 2 - Stadtentwicklung und Bau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3761 594204
E-Mail: fachbereich2@werdau.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werdau
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Werdau
Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werdau
Rechtsbehelf
Hinweise für Werdau
entfällt
Verfahrensablauf
Hinweise für Werdau
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Fristen
Hinweise für Werdau
keine
Kosten
Hinweise für Werdau
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Werdau
Hinweise nimmt die Stadt Werdau über den elektronischen Mängelmelder unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/werdau/beteiligung/themen/1032122%20 entgegen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen