Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden

    Hinweise für Werdau

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Hinweise für Werdau

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 - Stadtentwicklung und Bau (Fachbereich 2 - Stadtentwicklung und Bau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10-18

    08412 Werdau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3761 594204

    E-Mail: fachbereich2@werdau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werdau

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werdau

    Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Werdau

    entfällt

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werdau

    Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.

    Fristen

    Hinweise für Werdau

    keine

    Kosten

    Hinweise für Werdau

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werdau

    Hinweise nimmt die Stadt Werdau über den elektronischen Mängelmelder unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/werdau/beteiligung/themen/1032122%20 entgegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en