Familienpass

    Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

    Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

    Beschreibung

    Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

    Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hauptamt/ Bürgerbüro (Hauptamt/ Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 52

    08134 Langenweißbach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 037603 55912

    Fax: 037603 55910

    E-Mail: info@gv-langenweissbach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
    • Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
    • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis

    Voraussetzungen

    • ständiger Wohnsitz in Sachsen
    • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt

    Rechtsgrundlage(n)

      ­

    Rechtsbehelf

      ­

    Verfahrensablauf

    Den Familienpass beantragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    • Soweit für Ihren Ort verfügbar, stellen Sie den Antrag online über Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare). Halten Sie die benötigten Unterlagen in elektronischer Kopie bereit.
    • Alternativ können Sie hier einen Antragsvordruck abrufen. Reichen Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben mit Ihren Unterlagen ein.
    • Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen den Familienpass per Post zu geschickt

    Fristen

    Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.

    Bearbeitungsdauer

    innerhalb von zwei Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en