Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer, Abmeldung beantragen

    Hinweise für Bahretal

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Bahretal

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 5

    01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

    Lieferanschrift

    Königstraße 5

    01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-bgb.de

    Fax: +49 35023 668-10

    Telefon Festnetz: +49 35023 668-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bahretal

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Hundesteuermarke
    • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bahretal

    • Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bahretal

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Bahretal

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bahretal

    Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Bahretal

    Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Bahretal

    keine

    Hinweis: Sie erhalten gegebenenfalls die zuviel gezahlte Hundesteuer zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en