Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer, Abmeldung beantragen

    Hinweise für Freital

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Freital

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern/Gebühren/Abgaben (Sachgebiet Steuern/Gebühren/Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dresdner Straße 212

    01705 Freital

    Postfachadresse

    Postfach 1570

    01691 Freital

    Kontakt

    E-Mail: steuern@freital.de

    Telefon Festnetz: +49 351 6476 622

    Telefon Festnetz: +49 351 6476 623

    Telefon Festnetz: +49 351 6476 624

    Telefon Festnetz: +49 351 6476 560

    Fax: +49 351 6476 4825

    E-Mail: finanzverwaltung@freital.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freital

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Hundesteuermarke
    • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freital

    • Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Freital

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freital

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freital

    Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Freital

    Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Freital

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en