Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer, Abmeldung beantragen

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Königsbrück (Stadt Königsbrück)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 20

    01936 Königsbrück

    Lieferanschrift

    01934 Königsbrück

    Kontakt

    E-Mail: stadt@koenigsbrueck.de

    Fax: +49 35795 45781

    Telefon Festnetz: +49 35795 3880

    Telefon Festnetz: +49 35795 38833

    Telefon Festnetz: +49 35795 38834

    Telefon Festnetz: +49 35795 38836

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Hundesteuermarke
    • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)

    Voraussetzungen

    • Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    keine

    Hinweis:

    Sie erhalten gegebenenfalls die zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en