Abmeldung von der Hundesteuer
Hinweise für Kirchberg
Beschreibung
Hinweise für Kirchberg
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kirchberg
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Hundesteuermarke
- gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)
Voraussetzungen
- Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kirchberg
- § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde
- § 7 Absatz 2 SächsKAG
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Kirchberg
Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei den Gemeinden ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Fristen
Hinweise für Kirchberg
Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.
Kosten
Hinweise für Kirchberg
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls die zuviel gezahlte Hundesteuer zurück.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen