Krebs-Früherkennungsuntersuchung
Beschreibung
Frauen haben frühestens von Beginn des 20. Lebensjahres an Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Männer frühestens von Beginn des 45. Lebensjahres an.
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen
- ab dem Alter von 20 Jahren:
- jährliche Genitalbereichsuntersuchung
- gezielte Befragung (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen)
- Inspektion des Gebärmuttermundes
- Krebsabstrich und zytologische Untersuchung
- gynäkologische Tastuntersuchung
- Beratung
- ab dem Alter von 30 Jahren ergänzend: jährliche Brust- und Hautuntersuchung
- gezielte Befragung (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen oder Beschwerden der Haut und der Brust)
- Abtasten der Brüste und der dazugehörigen Lymphknoten
- Anleitung zur Brustselbstuntersuchung
- Inspektion der Haut und unklarer Hautveränderungen
- ab dem Alter von 50 Jahren bis zum 69. Lebensjahr: alle zwei Jahre Mammografie-Screening
- ab dem Alter von 50 Jahren ergänzend: Dickdarm- und Rektumuntersuchung
- Befragung zu Stuhlauffälligkeiten und Beratung zum Dickdarmkrebs
- Abtasten des Enddarms
- Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut
- ab dem Alter von 55 Jahren: entweder eine komplette Darmspiegelung, die bei unauffälligem Befund nach frühestens zehn Jahren einmal wiederholt werden kann oder Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut alle zwei Jahre
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Männer
- ab dem Alter von 45 Jahren: Prostata-, Genital- und Hautuntersuchung
- gezielte Befragung
- Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus, Tastuntersuchung von Hoden, Penis und Lymphknoten der Leisten
- Betrachtung der gesamten Haut (im Rahmen der Prostatauntersuchung)
- ab dem Alter von 50 Jahren ergänzend: Dickdarm- und Rektumuntersuchung
- Befragung zu Stuhlauffälligkeiten und Beratung zum Dickdarmkrebs
- Abtasten des Enddarms
- Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut
- ab dem Alter von 55 Jahren: entweder eine komplette Darmspiegelung, die bei unauffälligem Befund nach frühestens zehn Jahren einmal wiederholt werden kann oder Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut alle zwei Jahre
Hinweis: Andere Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (zum Beispiel gezielte Hautinspektion beim Dermatologen, Mammografie vor 50, Messung des Augeninnendrucks) müssen Sie gegebenenfalls selbst bezahlen, wenn es sich um reine Früherkennungsmaßnahmen handelt und sie nicht zur Abklärung eines Erkrankungsverdachts durchgeführt werden.
Wenn in der Eigenbeobachtung Auffälligkeiten auftreten, auch zwischen den Untersuchungsintervallen (zum Beispiel Knoten in der Brust, sichtbares Blut im Stuhl), sollten Sie sich unverzüglich mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin Verbindung setzen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Es handelt sich um die Früherkennung von Krankheiten, die wirksam behandelt werden können.
- Das Vor- oder Frühstadium dieser Krankheiten ist durch diagnostische Maßnahmen erfassbar.
- Die Krankheitszeichen können medizinisch-technisch genügend eindeutig erfasst werden.
- Es sind genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln.
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesundheitsuntersuchungen
- Krebsfrüherkennungs-Richtlinien
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Fristen
keine
Kosten
gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungskosten bei:
- gesetzlich Krankenversicherten: keine
- privat Krankenversicherten: in der Regel keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen