Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Schäden an Kreisstraßen melden

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.

    Beschreibung

    Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.

    Wenn Sie Schäden an Kreisstraßen melden möchten, wenden Sie sich an das gebietszuständige Landratsamt. Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.

    Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

    Ansprechpartner

    Straßen- und Tiefbauamt (Straßen- und Tiefbauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    02625 Bautzen

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 4

    02625 Bautzen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03591 5251 66000

    Telefon Festnetz: 03591 5251 66001

    Fax: 03591 5250 66001

    E-Mail: sta@lra-bautzen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bauverwaltung (Bauverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Radeburger Straße 34

    01458 Ottendorf-Okrilla

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@ottendorf-okrilla.de

    Telefon Festnetz: +493520551321

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schaden an einer Kreisstraße festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Zeigen Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben an.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en