Schäden an Kreisstraßen melden
Beschreibung
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.
Wenn Sie Schäden an Kreisstraßen melden möchten, wenden Sie sich an das gebietszuständige Landratsamt. Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Ansprechpartner
Amt für Straßenbau, Sachgebiet Planung und Verwaltung Kreisstraßen (Amt für Straßenbau, Sachgebiet Planung und Verwaltung Kreisstraßen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Kreisstraße festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Zeigen Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben an.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen