Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer, Befreiung beantragen

    Hinweise für Freital

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit.

    Beschreibung

    Hinweise für Freital

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit.

    Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, beispielsweise weil er blind oder taub ist.

    In den meisten sächsischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetags – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern/Gebühren/Abgaben (Sachgebiet Steuern/Gebühren/Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dresdner Straße 212

    01705 Freital

    Postfachadresse

    Postfach 1570

    01691 Freital

    Kontakt

    E-Mail: steuern@freital.de

    Telefon Festnetz: +49 351 6476 622

    Telefon Festnetz: +49 351 6476 623

    Telefon Festnetz: +49 351 6476 624

    Telefon Festnetz: +49 351 6476 560

    Fax: +49 351 6476 4825

    E-Mail: finanzverwaltung@freital.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freital

    • Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B, Bl, aG, oder H;
    • bei gewerblicher Hundehaltung zusätzlich Handelsregisterauszug des Betriebes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freital

    Nachweis der Erforderlichkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Freital

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freital

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freital

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Fristen

    Hinweise für Freital

    keine

    Kosten

    Hinweise für Freital

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en