Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer, Anmeldung beantragen

    Hinweise für Pirna

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Pirna

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Pirna (Stadtverwaltung Pirna)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1/2

    01796 Pirna

    Postfachadresse

    Postfach 10 03 61

    01783 Pirna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3501 556-0

    Fax: +49 3501 556-266

    E-Mail: stadtverwaltung@pirna.de

    De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Pirna

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Pirna

    • Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes.
    • Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pirna

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Pirna

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Pirna

    Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

    Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Pirna

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Stadt oder Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Pirna

    Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr:
    • für den ersten Hund 90,00 €
    • für jeden weiteren Hund 180,00€
    • für den ersten gefährlichen Hund 360,00€
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00€
    Der Betrag kann jährlich (zum 01.07.) oder anteilig vierteljährlich (zum 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11.) bezahlt werden.  Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, so ist der Steuersatz anteilig zu ermitteln.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gegebenenfalls von der Steuer befreit sind

    • Blindenhunde,
    • Diensthunde,
    • Herdengebrauchshunde sowie
    • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Unabhängig von der Möglichkeit der Befreiung darf die Stadt oder Gemeinde nach herrschender Auffassung für gewerblich genutzte Hunde (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiungstatbestandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher nicht.

    Zuchthunde, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht gehalten werden, sind regelmäßig nicht steuerbefreit, allerdings werden teilweise Steuerermäßigungen vorgesehen (sog. Zwingersteuer). Das Nähere ist der jeweiligen Hundesteuersatzung zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en