Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer, Anmeldung beantragen

    Hinweise für Markersdorf

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Markersdorf

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Markersdorf (Gemeinde Markersdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 3

    02829 Markersdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 035829 630 0

    Fax: +49 035829 630 11

    E-Mail: sekretariat@gemeinde-markersdorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Markersdorf

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Markersdorf

    • Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes.
    • Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Markersdorf

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Markersdorf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Markersdorf

    Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

    Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Markersdorf

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Stadt oder Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Markersdorf

    Grundlage für die Hundesteuer bildet die Hundesteuersatzung der Gemeinde Markersdorf.

    Der Steuersatz für das Halten eines Hundes beträgt im Kalenderjahr für den

    • für den ersten Hund EUR 45,00
    • für den zweiten Hund EUR 95,00
    • für jeden weiteren Hund EUR 95,00

    Ein nach § 8 steuerfreier Hund bleibt hierbei außer Ansatz. Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, so ist der Steuersatz anteilig zu ermitteln.

    Der Steuersatz für das Halten eines gefährlichen Hundes nach § 2 Abs. 3 beträgt im
    Kalenderjahr:

    • für den ersten Hund EUR 350,00
    • für den zweiten Hund EUR 700,00
    • für jeden weiteren Hund EUR 700,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Markersdorf

    Der Hundehalter darf die von ihm gehaltenen Hunde, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes, nur mit einer gültigen und sichtbar
    befestigten Hundesteuermarke umherlaufen lassen.
    Die Hundesteuermarken haben entsprechend ihrer Prägung eine Gültigkeit von 3 Jahren und werden dann von der Gemeinde generell neu ausgegeben. Ist der generelle Umtausch der Steuermarken erforderlich, wird im Amtsblatt "der Schöpsbote" den Hundehaltern Termin, Ort und Frist des Umtausches mitgeteilt. Unter Vorlage der alten Hundesteuermarke wird dem Steuerpflichtigen die neue Hundesteuermarke kostenlos ausgehändigt. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, den Umtausch innerhalb der vorgegebenen Frist vorzunehmen. Kommt der Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nach, so wird ihm nach Ablauf der Frist die neue Hundesteuermarke zugesandt und eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.

    Bei Verlust der gültigen Hundesteuermarke oder bei einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke, ist der Halter des Hundes verpflichtet, eine Ersatzmarke zu erwerben. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro erhoben. Die Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro wird auch erhoben, wenn zum Zeitpunkt des Umtausches keine alte Hundesteuermarke vorgelegt werden kann

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en