Hundesteuer Anmeldung

    Anmeldung zur Hundesteuer 

    Hinweise für Hartmannsdorf b. Kirchberg

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hartmannsdorf b. Kirchberg

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzen (Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 2

    08107 Kirchberg

    Kontakt

    E-Mail: finanzen@kirchberg.de

    Fax: +49 37602 83231

    Telefon Festnetz: +49 37602 83130

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Servicebüro (Servicebüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 2

    08107 Kirchberg

    Kontakt

    E-Mail: Stadt@Kirchberg.de

    Fax: +49 37602 83299

    Telefon Festnetz: +49 37602 830

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hartmannsdorf b. Kirchberg

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes

    Voraussetzungen

    • Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes.
    • Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hartmannsdorf b. Kirchberg

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hartmannsdorf b. Kirchberg

    Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

    Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei den Gemeinden ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Hinweise für Hartmannsdorf b. Kirchberg

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Hinweise für Hartmannsdorf b. Kirchberg

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    HINWEIS: Das Halten von zum Beispiel Blindenhunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde. Unabhängig von der Möglichkeit der Befreiung von der Hundesteuer darf die Gemeinde nach ganz herrschender Auffassung für Hunde, die gewerblich genutzt werden (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiungstatbestandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher insoweit nicht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gegebenenfalls von der Steuer befreit sind

    • Blindenhunde,
    • Diensthunde,
    • Herdengebrauchshunde sowie
    • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Unabhängig von der Möglichkeit der Befreiung darf die Stadt oder Gemeinde nach herrschender Auffassung für gewerblich genutzte Hunde (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiungstatbestandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher nicht.

    Zuchthunde, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht gehalten werden, sind regelmäßig nicht steuerbefreit, allerdings werden teilweise Steuerermäßigungen vorgesehen (sog. Zwingersteuer). Das Nähere ist der jeweiligen Hundesteuersatzung zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en