Vereinsregister Eintragung bei Anmeldung

    Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden

    Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordsachsen (Landratsamt Nordsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 27

    04860 Torgau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3421 758-0

    Fax: +49 3421 758 85-1010

    E-Mail: info@lra-nordsachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)

    Voraussetzungen

    Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.

    Dazu gehören:

    • Wahl des Vorstands
    • Einigung über die Vereinssatzung
    • Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
    • § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
    • § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
    • § 97 AO – Vorlage von Urkunden

    Rechtsbehelf

     Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.

    Fristen

    Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en