Vereinsregister Eintragung bei Anmeldung
Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.
Beschreibung
Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.
Ansprechpartner
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3501 515-0
E-Mail: buergerbuero.pirna@landratsamt-pirna.de
De-Mail: kontakt@landratsamt-pirna.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)
Voraussetzungen
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.
Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist
Rechtsgrundlage(n)
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO – Vorlage von Urkunden
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.
Fristen
Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen