Vereinsregister Eintragung bei Anmeldung

    Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden

    Hinweise für Lunzenau

    Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lunzenau

    Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Mittelsachsen (Landratsamt Mittelsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauensteiner Straße 43

    09599 Freiberg

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Hauptamt (Hauptamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 1

    09328 Lunzenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 037383 85214

    E-Mail: info@lunzenau.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lunzenau

    • Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lunzenau

    Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.

    Dazu gehören:

    • Wahl des Vorstands
    • Einigung über die Vereinssatzung
    • Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lunzenau

    • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
    • § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
    • § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
    • § 97 AO – Vorlage von Urkunden

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Lunzenau

     Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lunzenau

    Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.

    Fristen

    Hinweise für Lunzenau

    Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung

    Kosten

    Hinweise für Lunzenau

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en