Vereinsregister Eintragung bei Anmeldung
Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
Hinweise für Lunzenau
Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.
Beschreibung
Hinweise für Lunzenau
Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.
Ansprechpartner
Landratsamt Mittelsachsen (Landratsamt Mittelsachsen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 799-0
Fax: +49 3731 799-3250
Internet
Hauptamt (Hauptamt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 037383 85214
E-Mail: info@lunzenau.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lunzenau
- Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)
Voraussetzungen
Hinweise für Lunzenau
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.
Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lunzenau
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO – Vorlage von Urkunden
Rechtsbehelf
Hinweise für Lunzenau
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lunzenau
Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.
Fristen
Hinweise für Lunzenau
Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung
Kosten
Hinweise für Lunzenau
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen