Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden.
Ansprechpartner
Stadt Brand-Erbisdorf (Stadt Brand-Erbisdorf)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1121
09614 Brand-Erbisdorf
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr (nachmittags vorrangig mit Termin) Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr (nachmittags vorrangig mit Termin) Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Landratsamt Mittelsachsen (Landratsamt Mittelsachsen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 799-0
Fax: +49 3731 799-3250
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vereinssatzung (gegebenenfalls fordert die Stadt oder Gemeinde Unterlagen nach)
Voraussetzungen
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein.
Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist
Rechtsgrundlage(n)
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO – Vorlage von Urkunden
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Um den Verein nach seiner Gründung bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, reicht eine formlose Anzeige aus.
Fristen
Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen