Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

    Abschlüsse der militärischen Fachschule der DDR, Anerkennung beantragen

    In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter.

    Beschreibung

    In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter.

    Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung für Abschlüsse der Militärischen Fachschule der DDR eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem Fachschulabschluss im Fachbereich Technik.

    Ansprechpartner

    Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen (Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Nagel-Straße 1

    02625 Bautzen

    Postfachadresse

    Postfach 44 44

    02634 Bautzen

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen für die Anerkennung Ihres Abschlusses eingereicht werden müssen, erfahren Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs.

    Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind jedenfalls folgende Unterlagen beizufügen:

    • amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften des vollständigen Abschlusszeugnisses, das der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
    • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
    • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen
    • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
    • gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll

    Voraussetzungen

      ­

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

             -

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung, auf und lassen Sie sich beraten.
    • Reichen Sie Ihren Antrag beim Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen ein.
    • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beziehungsweise Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Fachschulabschluss im Fachbereich Technik erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Über anfallende Gebühren und Kosten informiert Sie der Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en