• Raschau-Markersbach (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

Abschlüsse der militärischen Fachschule der DDR, Anerkennung beantragen

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter.

Beschreibung

In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter.

Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung für Abschlüsse der Militärischen Fachschule der DDR eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem Fachschulabschluss im Fachbereich Technik.

Ansprechpartner

Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen (Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) – Ausländische Berufsqualifikationen)

Adresse

Hausanschrift

Otto-Nagel-Straße 1

02625 Bautzen

Postfachadresse

Postfach 44 44

02634 Bautzen

Öffnungszeiten

Besuchszeit (außerhalb dieser Zeit nach Vereinbarung) Mo geschlossen Di 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 8439 880

E-Mail: anerkennung-beruf-ausland@lasub.smk.sachsen.de

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen für die Anerkennung Ihres Abschlusses eingereicht werden müssen, erfahren Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs.

Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind jedenfalls folgende Unterlagen beizufügen:

  • amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften des vollständigen Abschlusszeugnisses, das der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
  • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen
  • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
  • gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll

Voraussetzungen

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Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

         -

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung, auf und lassen Sie sich beraten.
  • Reichen Sie Ihren Antrag beim Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen ein.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beziehungsweise Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Fachschulabschluss im Fachbereich Technik erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

keine

Kosten

Über anfallende Gebühren und Kosten informiert Sie der Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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