Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

    Schulabschlüsse auf der Grundlage von Bildungsabschlüssen der DDR, Anerkennung beantragen

    Sie haben Ihren Bildungsabschluss in der ehemaligen DDR absolviert und möchten diesen anerkennen lassen? Auf Antrag prüft das Sächsische Staatsministerium für Kultus, ob der Schul- oder Berufsabschluss der DDR als Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss anerkannt werden kann.

    Beschreibung

    Sie haben Ihren Bildungsabschluss in der ehemaligen DDR absolviert und möchten diesen anerkennen lassen? Auf Antrag prüft das Sächsische Staatsministerium für Kultus, ob der Schul- oder Berufsabschluss der DDR als Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss anerkannt werden kann.

    Ansprechstelle
    • Anerkennung der Fachhochschulreife oder Hochschulreife außerhalb Sachsens:
      Sächsisches Staatsministerium für Kultus
    • Anerkennung der Fachhochschulreife oder Hochschulreife in Sachsen:
      sächsische Hochschule, an der Sie immatrikuliert waren
    –>  Amt24-Behördenwegweiser
    (Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)

    Ansprechpartner

    Sächsisches Staatsministerium für Kultus (Sächsisches Staatsministerium für Kultus)

    Adresse

    Hausanschrift

    Carolaplatz 1

    01097 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 10 09 10

    01079 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 564 - 0

    Fax: +49 351 564 - 66248

    E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de

    De-Mail: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (formlos)
    • amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse
    • tabellarischer Lebenslauf

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihre schulische und berufliche Ausbildung in der ehemaligen DDR auf dem jetzigen Gebiet des Freistaates Sachsen absolviert.

    Als Hauptschulabschluss werden in der Regel anerkannt:

    • Zeugnisse der achten Klasse mit Facharbeiterzeugnis
    • Zeugnisse der neunten Klasse mit Versetzungsvermerk

    Als mittlerer Schulabschluss gelten:

    • Abschlusszeugnisse der zehnten Klasse

    Wenn entsprechende Kriterien (zum Beispiel ausreichende Durchschnittsnote und ausreichendes Prädikat der Facharbeiterprüfung) erfüllt werden, kann eine Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses auch auf der Grundlage des Facharbeiterzeugnisses in Verbindung mit dem Zeugnis der achten Klasse vorgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

                

    Verfahrensablauf

    Sofern Sie ein Studium an einer sächsischen Hochschule aufnehmen möchten, wenden Sie sich direkt an die betreffende Hochschule.

    • In allen anderen Fällen nehmen Sie Kontakt zum Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf und reichen Sie Ihren Antrag mit amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse ein.
    • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Bildungsabschlusses mit einem sächsischen Schulabschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Über die für die Anerkennung Ihres Abschlusses anfallenden Gebühren informiert das zuständige Fachreferat des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en