• Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

Schulabschlüsse auf der Grundlage von Bildungsabschlüssen der DDR, Anerkennung beantragen

Sie haben Ihren Bildungsabschluss in der ehemaligen DDR absolviert und möchten diesen anerkennen lassen? Auf Antrag prüft das Sächsische Staatsministerium für Kultus, ob der Schul- oder Berufsabschluss der DDR als Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss anerkannt werden kann.

Beschreibung

Sie haben Ihren Bildungsabschluss in der ehemaligen DDR absolviert und möchten diesen anerkennen lassen? Auf Antrag prüft das Sächsische Staatsministerium für Kultus, ob der Schul- oder Berufsabschluss der DDR als Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss anerkannt werden kann.

Ansprechstelle
  • Anerkennung der Fachhochschulreife oder Hochschulreife außerhalb Sachsens:
    Sächsisches Staatsministerium für Kultus
  • Anerkennung der Fachhochschulreife oder Hochschulreife in Sachsen:
    sächsische Hochschule, an der Sie immatrikuliert waren

Amt24-Behördenwegweiser
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (Sächsisches Staatsministerium für Kultus)

Adresse

Hausanschrift

Carolaplatz 1

01097 Dresden

Postfachadresse

Postfach 10 09 10

01079 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 564 - 0

Fax: +49 351 564 - 66248

E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos)
  • amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse
  • tabellarischer Lebenslauf

Voraussetzungen

Sie haben Ihre schulische und berufliche Ausbildung in der ehemaligen DDR auf dem jetzigen Gebiet des Freistaates Sachsen absolviert.

Als Hauptschulabschluss werden in der Regel anerkannt:

  • Zeugnisse der achten Klasse mit Facharbeiterzeugnis
  • Zeugnisse der neunten Klasse mit Versetzungsvermerk

Als mittlerer Schulabschluss gelten:

  • Abschlusszeugnisse der zehnten Klasse

Wenn entsprechende Kriterien (zum Beispiel ausreichende Durchschnittsnote und ausreichendes Prädikat der Facharbeiterprüfung) erfüllt werden, kann eine Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses auch auf der Grundlage des Facharbeiterzeugnisses in Verbindung mit dem Zeugnis der achten Klasse vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

-

Verfahrensablauf

Sofern Sie ein Studium an einer sächsischen Hochschule aufnehmen möchten, wenden Sie sich direkt an die betreffende Hochschule.

  • In allen anderen Fällen nehmen Sie Kontakt zum Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf und reichen Sie Ihren Antrag mit amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse ein.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Bildungsabschlusses mit einem sächsischen Schulabschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

keine

Kosten

Über die für die Anerkennung Ihres Abschlusses anfallenden Gebühren informiert das zuständige Fachreferat des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en