Abschlüsse von Fachschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen der DDR (Einzelfälle), Anerkennung beantragen
Beschreibung
In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten in Sachsen weiter. Auf Antrag und nach dessen Prüfung erteilt das Sächsische Staatsministerium für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde in Einzelfällen einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit einem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss oder informiert über die Vergleichbarkeit.
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (Sächsisches Staatsministerium für Kultus)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 09 10
01079 Dresden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 564 - 0
Fax: +49 351 564 - 66248
E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de
De-Mail: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften des vollständigen Abschlusszeugnisses, das der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
- bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (zum Beispiel Eheurkunde)
- ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
- gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf und lassen Sie sich beraten.
- Reichen Sie bei diesem Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags und der Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses beziehungsweise Befähigungsnachweises mit einem bundesdeutschen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid oder eine Information über die Vergleichbarkeit.
Fristen
keine
Kosten
Über die anfallenden Gebühren informiert Sie das zuständige Fachreferat des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen