Förderdarlehen der Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft - Nr. 291/292 Gewährung

    Förderkredit "Betriebsmittel" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Mit diesem Förderprogramm versorgt die Rentenbank Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zuverlässig mit zinsgünstigen Förderdarlehen. Finanziert werden vor allem Betriebsmittel dieser Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 254

    Mit diesem Förderprogramm versorgt die Rentenbank Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zuverlässig mit zinsgünstigen Förderdarlehen. Finanziert werden vor allem Betriebsmittel dieser Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

    Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 enthalten.

    Welche Vorhaben werden finanziert?

    Kauf von Betriebsmitteln aller Art (zum Beispiel Rohstoffe und Produktionsmittel).

    Von der Förderung ausgenommen sind:

    • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
    • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Umschuldungen.
    Konditionen

    Art der Förderung
    zinsgünstiges Darlehen

    Höhe
    bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

    Finanzierungsanteil
    bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme

    Auszahlung
    100 %

    Laufzeit
    bis maximal 10 Jahre

    Tilgung
    Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

    Zinsbindung
    bis maximal 10 Jahre

    Sicherheiten
    bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

    Ansprechstelle
    Kreditinstitut (Hausbank)

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftliche Rentenbank (Landwirtschaftliche Rentenbank)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 2

    60313 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 101445

    60014 Frankfurt am Main

    Kontakt

    E-Mail: office@rentenbank.de

    Fax: +49 69 2107-6444

    Telefon Festnetz: +49 69 2107-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft, dazu zählen:
      • Unternehmen der Ernährungswirtschaft (zum Beispiel Erstverarbeiter landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Lebensmittelproduzenten einschließlich Ernährungshandwerk)
      • Agrargewerbliche Handel- und Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel aus den Bereichen Land- und Hoftechnik, Saatgut, Dünge- und Futtermittel, Tierzucht, Tierärzte, Landhandel)
    • forstwirtschaftliche Unternehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

       

    Verfahrensablauf

    Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

    • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
    • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

    Fristen

    • Beantragung vor Beginn Ihres Vorhabens.
    • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

    Kosten

    • Kreditzinsen
    • Bearbeitungsgebühr
      • Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu 1 Prozent
      • Darlehenssumme > EUR 125.000: Bearbeitungsgebühr max. EUR 1.250

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en