Zahnärztliche Prüfung Zulassung

    Zahnärztliche Prüfung (ZÄP), Zulassung beantragen

    Die zahnärztliche Ausbildung schließt in Sachsen eine Zahnärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission der Landesdirektion Sachsen für die Zahnärztliche Prüfung (ZÄP) an den Universitäten Leipzig und Dresden ein.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Ausbildung schließt in Sachsen eine Zahnärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission der Landesdirektion Sachsen für die Zahnärztliche Prüfung (ZÄP) an den Universitäten Leipzig und Dresden ein.

    Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.

    Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern (Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit: zehn Semester und sechs Monate) an einer wissenschaftlichen Hochschule, eine Ausbildung in Erster Hilfe, einen Pflegedienst von einem Monat, einer Famulatur von vier Wochen und die Zahnärztliche Prüfung. Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus:

    • dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1),
    • dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2) und
    • dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3).

    Die Zulassung beantragen sie für jeden Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einzeln. Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt. Das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe bestellt Vorsitzende, Mitglieder und deren Stellvertreter. Das Landesprüfungsamt kann zudem Vertreter zu den Prüfungen entsenden.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises / Identitätsausweises (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
    • bei Namensänderung: Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
    • die Hochschulzugangsberechtigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
    • Bescheinigungen über die die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen

    Weitere Unterlagen sind im Antragsformular genannt.

    Voraussetzungen

    Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO), sie sind im jeweiligen Antragsformular aufgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung zur Zahnärztlichen Prüfung beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle. Verwenden Sie das für die jeweilige Prüfung vorgeschriebene Formular.

    • Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote) oder direkt bei der zuständigen Stelle.
    • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Nach der Prüfung erhalten schriftlich Bescheid über die Prüfungszulassung.

    Fristen

    • Anmeldeschluss für den jeweiligen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung: 10.01. / 10.06.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en