Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Gewässer/Hochwasserschutz, Förderung beantragen (GH/2018)
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder des Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.
Beschreibung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie Gewässer / Hochwasserschutz (RL GH/2018), Nr. 02191
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder des Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.
Fördergegenstände
- Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potentials der Gewässer:
- Erhalt und Entwicklung ökologisch wertvoller Gewässer sowie Renaturierung oder Verbesserung des ökologischen Potenzials naturferner, ausgebauter Gewässer
- Baumaßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, insbesondere Rückbau vorhandener Querverbauungen, Errichtung naturnaher oder technischer Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen sowie Vorrichtungen zur Gewährleistung der Gewässerdurchgängigkeit an Anlagen des technischen Hochwasserschutzes; ausgenommen sind Maßnahmen an nicht dauerhaft stillgelegten Wasserkraftanlagen
- Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements:
- Erstellung und Aktualisierung von Risikomanagementplänen für Gewässer in der Unterhaltungslast der Kommunen, einschließlich der Gefahren- und Risikokarten und der Risikobewertung sowie von Gefahrenkarten (§ 73 bis 75 und 78b des Wasserhaushaltsgesetzes)
- Baumaßnahmen an stationären Anlagen des technischen Hochwasserschutzes
- mobile Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, wenn die Erreichung des Hochwasserschutzzieles mittels stationärer Anlagen aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist
- hochwassergerechter Umbau sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen
- Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens insbesondere in Überschwemmungsgebieten sowie in Hochwasserentstehungsgebieten (nach § 73 Absatz 1 und § 76 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes)
- Ausstattung von kommunalen Wasserwehren
- Sonstige Maßnahmen jeweils nach Zustimmung durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Einzelfall:
- Projekte zur Erforschung oder Entwicklung von Anlagen, Verfahren oder Regelwerken sowie sonstige Maßnahmen mit Pilot- beziehungsweise Modellcharakter von herausgehobenem Landesinteresse zur Verbesserung des Zustandes beziehungsweise Potenzials der Gewässer und des Hochwasserschutzes
- Erfahrungsaustausch im Rahmen von Maßnahmen, die der Verbesserung des Gewässerzustandes und des Hochwasserschutzes dienen
- Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung
- Die RL Elementarschäden vom 29. Juni 2011 (SächsABl. S. 988, 1191) ist für Zuwendungsempfänger nach Nummer 3.1 der RL GH/2018 nicht mehr einschlägig (der FGG findet keine Anwendung, maßgeblich ist die RL Wiederaufbauhilfen vom 4. Juni 2019).
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung
Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung
Zuschuss
Regelfördersatz
75 %
maximaler Fördersatz
90 % (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
Ansprechpartner
Referat 42, Oberflächenwasser, Hochwasserschutz (Referat 42, Oberflächenwasser, Hochwasserschutz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Unterlagen entsprechend Nr. 7.1 der RL GH/2018 (Details im Antragsformular)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
- Wasser- und Bodenverbände, die insoweit nicht wirtschaftlich tätig werden
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, soweit sie nicht wirtschaftlich tätig sind (nicht für alle Vorhaben)
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz
Weitere Voraussetzungen
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit des Vorhabens.
- Die Gesamtfinanzierung ist sichergestellt.
- Die zu fördernde Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz – RL GH/2018)
- § 73 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) - Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
- § 74 WHG - Gefahrenkarten und Risikokarten
- § 75 WHG - Risikomanagementpläne
- § 78b WHG - Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- § 73 Absatz 1 Sächsisches Wassergesetz (SaechsWG) - Zusätzliche Anforderungen in Überschwemmungsgebieten
- § 76 Absatz 2 SaechsWG - Hochwasserentstehungsgebiete
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Den Förderantrag stellen Sie schriftlich auf den vorgeschriebenen Formularen.
- Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei Landesdirektion Sachsen ein ("Zuständige Stelle").
Die Landesdirektion Sachsen bearbeitet den Antrag, nach der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
Verfahrenskosten: keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen