Jagdschein Erteilung

    Jagdschein beantragen

    Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

    Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungs-/Gewerberecht (inkl. Waffen- und Jagdrecht) (Ordnungs-/Gewerberecht (inkl. Waffen- und Jagdrecht))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 52

    01651 Meißen

    Besucheranschrift

    Teichertring 8

    01662 Meißen

    Hausanschrift

    Brauhausstraße 21

    01662 Meißen

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis (Jägerprüfungszeugnis)
    • zwei Lichtbilder
    • Personalausweis
    • Nachweis einer geltenden Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
    • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

    Den Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen; zur Erstbeantragung sollten Sie persönlich vorsprechen.

    • Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Jagdschein erstellt.
    • Die Behörde händigt Ihnen das Dokument persönlich aus oder stellt Ihnen dieses mit der Post zu.
    • Beauftragen Sie eine andere Person mit der Abholung, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.

    Fristen

    Gültigkeit

    • Jahresjagdschein: bis zu drei Jagdjahre
    • Tagesjagdschein: 14 Tage
    • Jugendjagdschein: ein Jagdjahr

    Dauer Jagdjahr: 01.04. - 31.03.

    Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr

    • Jahresjagdschein: EUR 70,00
    • Tagesjagdschein: EUR 25,00
    • Jugendjagdschein: EUR 20,00

    Jagdabgabe (zusätzlich)

    • Jahresjagdschein: EUR 20,00 / Gültigkeitsjahr
    • Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 10,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jugendjagdschein

    Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein für ein Jagdjahr. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Die Begleitpersonen muss jagdlich erfahren sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en