Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

    Gesundheitsfachberuf, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen

    Möchten Sie in Deutschland in einem bestimmten Gesundheitsfachberuf ohne Einschränkung tätig sein, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

    Beschreibung

    Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Altenpfleger*, anästhesietechnischer Assistent, Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme / Entbindungspfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachmann, Logopäde, Masseur / medizinischer Bademeister, Notfallsanitäter, Operationstechnischer Assistent, Orthoptist, pharmazeutisch-technischer Assistent, Physiotherapeut, Podologe, technischer Assistent in der Medizin

    Möchten Sie in Deutschland in einem bestimmten Gesundheitsfachberuf ohne Einschränkung tätig sein, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

    Eine Liste der erlaubnispflichtige Gesundheitsberufe finden Sie unter:

    Ausländische Berufsabschlüsse

    Haben Sie Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben, prüft die zuständige Stelle, ob Ihr Abschluss mit dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist. Sie erhalten die Erlaubnis nur, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

    Vorübergehende Berufsausübung

    Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, benötigen keine staatliche Erlaubnis. Sie müssen Ihre Tätigkeit aber der zuständigen Stelle melden. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    *Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) (Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV))

    Adresse

    Hausanschrift

    Humboldtstraße 18

    04105 Leipzig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0341 1266-0

    Fax: 0341 1266-700

    E-Mail: post@ksv-sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Dokumente und Nachweise

    Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Nachweise und Dokumente finden Sie im Antragsvordruck, gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

    Hinweise: Bitte senden Sie ausschließlich beglaubigte Kopien und niemals Originale ein!

    Voraussetzungen

    Fachliche Qualifikation

    Persönliche Qualifikation:

    • persönliche Zuverlässigkeit
    • gesundheitliche Eignung
    • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache:
      • Logopäde oder Logopädin: mindestens Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
      • sonst: mindestens Niveau B2

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Erlaubnis zur Berufsausübung schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular. Die zuständige Stelle berät zur Antragstellung.

    • Die Vordrucke zur Antragstellung beziehen Sie über die zuständige Stelle oder hier über Amt24.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
    • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Fachbehörde prüft Ihren Antrag; liegen die Voraussetzungen zur Berufsausübung vor, erhalten Sie eine Erlaubnisurkunde.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Verwaltungsgebühr: EUR 70,00
    • Auslagen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en