Pharmazeutische Prüfung, Zulassung beantragen
Beschreibung
Das Studium der Pharmazie schließt eine Abschlussprüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Apotheker(in). Die Prüfungszulassung in Sachsen erfolgt auf Antrag durch die Landesdirektion.
Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:
- ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität,
- eine Famulatur von acht Wochen,
- eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten,
- die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist.
Die Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung werden abgelegt:
- der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
- der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts und nach einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
- der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableistung der sich anschließenden praktischen Ausbildung.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Zulassung zur pharmazeutischen Prüfung müssen Sie unter anderem beilegen:
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern auch die Ehe- / Lebenspartnerschaftsurkunde
- der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife); bei an ausländischen Ausbildungsstätten erworbenen Zeugnissen auch der Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde
- der Nachweis über die Famulatur oder bei Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten die entsprechenden Nachweise
- der Nachweis über ein Studium der Pharmazie von zwei Jahren
- Bescheinigungen über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
Weitere Unterlagen sind in den jeweiligen Antragsvordrucken genannt.
Voraussetzungen
Erster Abschnitt
- Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren
- Famulatur von acht Wochen
- Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den in Anlage 1 zur AAppO Buchstabe A bis D angeführten Stoffgebieten
Zweiter Abschnitt
- Erfolgreiche Absolvierung des Ersten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung
- Studium der Pharmazie von mind. vier Jahren
- Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den in Anlage 1 zur AAppO Buchstabe E bis I angeführten Stoffgebieten sowie eines Wahlfaches
Dritter Abschnitt
- Erfolgreiche Absolvierung des Zweiten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung
- Erfolgreiche Absolvierung der praktischen Ausbildung von mindestens einem Jahr
- Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Zur Pharmazeutischen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
- Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke.
- Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Fristen
- Anmeldeschluss: 10.01. / 10.06.
Die Prüfungstermine gibt das Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe halbjährlich im Internet bekannt.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen