Abwasseruntersuchung Befreiung

    Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen, Anerkennung als Prüfstelle beantragen

    Fällt in einem Unternehmen Abwasser an, für das Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor der Vermischung nach Abwasserverordnung bestehen, ist ein amtlich bestätigtes Labor mit den Abwasseruntersuchungen zu beauftragen. Die Bestätigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt.

    Beschreibung

    Antrag auf Bestätigung als Labor für die Untersuchung von Abwässern gemäß Eigenkontrollverordnung (EigenkontrollVO)

    Fällt in einem Unternehmen Abwasser an, für das Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor der Vermischung nach Abwasserverordnung bestehen, ist ein amtlich bestätigtes Labor mit den Abwasseruntersuchungen zu beauftragen. Die Bestätigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Referat 43: Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser (Referat 43: Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pillnitzer Platz 3

    01326 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fragebogen für Ringversuchsteilnehmer für die Bestätigung von Laboren nach § 2 Absatz 2 Eigenkontrollverordnung
    • Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an einschlägigen Ringversuchen
    • gegebenenfalls Akkreditierungsurkunde

    Der erforderliche Fragebogen, das Merkblatt sowie die Liste der bestätigten Labore sind im Internetauftritt des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abrufbar. Auf der Internetseite der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft werden die aktuellen Ringversuche bekanntgegeben. (siehe –> Weitere Informationen)

    Voraussetzungen

    • variabel

    Die Voraussetzungen sind abhängig von Faktoren, wie dem beschäftigten Personal, der Laborausstattung und Analytik sowie der Qualitätssicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Die Bestätigung nach Eigenkontrollverordnung beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.
    • Sie nehmen an den regelmäßig angebotenen länderübergreifenden Ringversuchen "Elemente" und "Summenparameter" teil und erhalten eine fachliche Bewertung.
    • Die Bescheinigung wird Ihnen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erteilt.
    • Die Bekanntgabe als bestätigtes Labor erfolgt in einer Liste im Internetportal des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

    Fristen

    Gültigkeit der Bestätigungen: in der Regel bis zur erfolgreichen Teilnahme an den nächsten Ringversuchen

    Kosten

    Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eigenkontrolle in eigener Regie
    • Unternehmen, die die Eigenkontrolle in eigener Regie durchführen möchten, beantragen die Bestätigung bei der örtlich zuständigen Wasserbehörde (in der Regel: untere Wasserbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung).
    • Zum Nachweis der Voraussetzungen kann ebenfalls der Fragebogen für Ringteilnehmer verwendet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en