Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen, Anerkennung als Prüfstelle beantragen
Beschreibung
Antrag auf Bestätigung als Labor für die Untersuchung von Abwässern gemäß Eigenkontrollverordnung (EigenkontrollVO)
Fällt in einem Unternehmen Abwasser an, für das Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor der Vermischung nach Abwasserverordnung bestehen, ist ein amtlich bestätigtes Labor mit den Abwasseruntersuchungen zu beauftragen. Die Bestätigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Ansprechpartner
Referat 43: Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser (Referat 43: Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de
Telefon Festnetz: +49 351 2612 0
erforderliche Unterlagen
- Fragebogen für Ringversuchsteilnehmer für die Bestätigung von Laboren nach § 2 Absatz 2 Eigenkontrollverordnung
- Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an einschlägigen Ringversuchen
- gegebenenfalls Akkreditierungsurkunde
Der erforderliche Fragebogen, das Merkblatt sowie die Liste der bestätigten Labore sind im Internetauftritt des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abrufbar. Auf der Internetseite der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft werden die aktuellen Ringversuche bekanntgegeben. (siehe –> Weitere Informationen)
Voraussetzungen
- variabel
Die Voraussetzungen sind abhängig von Faktoren, wie dem beschäftigten Personal, der Laborausstattung und Analytik sowie der Qualitätssicherung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
- Die Bestätigung nach Eigenkontrollverordnung beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.
- Sie nehmen an den regelmäßig angebotenen länderübergreifenden Ringversuchen "Elemente" und "Summenparameter" teil und erhalten eine fachliche Bewertung.
- Die Bescheinigung wird Ihnen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erteilt.
- Die Bekanntgabe als bestätigtes Labor erfolgt in einer Liste im Internetportal des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Fristen
Gültigkeit der Bestätigungen: in der Regel bis zur erfolgreichen Teilnahme an den nächsten Ringversuchen
Kosten
Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)
Hinweise (Besonderheiten)
Eigenkontrolle in eigener Regie
- Unternehmen, die die Eigenkontrolle in eigener Regie durchführen möchten, beantragen die Bestätigung bei der örtlich zuständigen Wasserbehörde (in der Regel: untere Wasserbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung).
- Zum Nachweis der Voraussetzungen kann ebenfalls der Fragebogen für Ringteilnehmer verwendet werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen