• Theuma (Landkreis Vogtlandkreis, Sachsen)
Fortbildungsveranstaltungen nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung Anerkennung

Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter anerkennen

Die erforderliche Sachkunde eines Projektleiters wird unter anderem durch die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Die bei der Fortbildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Fortbildungsveranstaltungen (Grundkurs und Aktualisierungskurs) müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein. 

Beschreibung

Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Vermittlung von Kenntnissen für die Sachkunde eines Projektleiters nach § 28 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)

Die erforderliche Sachkunde eines Projektleiters wird unter anderem durch die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Die bei der Fortbildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Fortbildungsveranstaltungen (Grundkurs und Aktualisierungskurs) müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein. 

Zu den einzelnen Lehrinhalten der Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Abs. 3 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) ein Curriculum erarbeitet.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft)

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Buck-Straße 4

01097 Dresden

Postfachadresse

Postfach 10 05 10

01075 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 5640

Fax: +49 351 564 20007

E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antrag (Original)
  • Fortbildungsunterlagen (Kopie)

Voraussetzungen

Auf der Fortbildungsveranstaltung sollen Kenntnisse folgender Themenbereiche vermittelt werden:

  • Gefährdungspotenziale von Organismen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie und bei Freisetzungen,
  • Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen,
  • Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen sowie zum Arbeitsschutz

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich formlos beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung.

  • Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Fortbildungsunterlagen bei.
  • Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid.

Fristen

keine

Kosten

EUR 360,00 bis EUR 2.400,00

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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