Fortbildungsveranstaltungen nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung Anerkennung

    Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter anerkennen

    Die erforderliche Sachkunde eines Projektleiters wird unter anderem durch die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Die bei der Fortbildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Fortbildungsveranstaltungen (Grundkurs und Aktualisierungskurs) müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein. 

    Beschreibung

    Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Vermittlung von Kenntnissen für die Sachkunde eines Projektleiters nach § 28 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)

    Die erforderliche Sachkunde eines Projektleiters wird unter anderem durch die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Die bei der Fortbildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Fortbildungsveranstaltungen (Grundkurs und Aktualisierungskurs) müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein. 

    Zu den einzelnen Lehrinhalten der Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Abs. 3 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) ein Curriculum erarbeitet.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Buck-Straße 4

    01097 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 10 05 10

    01075 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 5640

    Fax: +49 351 564 20007

    E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (Original)
    • Fortbildungsunterlagen (Kopie)

    Voraussetzungen

    Auf der Fortbildungsveranstaltung sollen Kenntnisse folgender Themenbereiche vermittelt werden:

    • Gefährdungspotenziale von Organismen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie und bei Freisetzungen,
    • Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen,
    • Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen sowie zum Arbeitsschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie schriftlich formlos beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung.

    • Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Fortbildungsunterlagen bei.
    • Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 360,00 bis EUR 2.400,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en