Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Fortbildungsveranstaltung für Projektleiter anerkennen
Beschreibung
Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Vermittlung von Kenntnissen für die Sachkunde eines Projektleiters nach § 28 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
Die erforderliche Sachkunde eines Projektleiters wird unter anderem durch die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Die bei der Fortbildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Fortbildungsveranstaltungen (Grundkurs und Aktualisierungskurs) müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein.
Zu den einzelnen Lehrinhalten der Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Abs. 3 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) ein Curriculum erarbeitet.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 05 10
01075 Dresden
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag (Original)
- Fortbildungsunterlagen (Kopie)
Voraussetzungen
Auf der Fortbildungsveranstaltung sollen Kenntnisse folgender Themenbereiche vermittelt werden:
- Gefährdungspotenziale von Organismen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie und bei Freisetzungen,
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen,
- Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laborbereiche, Produktionsbereiche, Gewächshäuser, Tierräume und Freisetzungen sowie zum Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich formlos beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung.
- Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Fortbildungsunterlagen bei.
- Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid.
Fristen
keine
Kosten
EUR 360,00 bis EUR 2.400,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen