Lagerfeuer Genehmigung

    Lagerfeuer beantragen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Möchten Sie auf dem Gebiet der Stadt Annaberg-Buchholz ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Möchten Sie auf dem Gebiet der Stadt Annaberg-Buchholz ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.

    Koch- und Grillfeuer (max. Durchmesser 40 cm) dürfen ohne Erlaubnis betrieben werden. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

    Offenes Feuer im oder am Wald
    Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, muss das Feuer durch die Untere Forstbehörde des Landratsamtes genehmigt werden. Die bei der Stadt Annaberg-Buchholz eingehenden Anträge werden nach einer Vorprüfung hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit umgehend (bis spätestens 4 Wochen vor dem Ereignis) an die Untere Forstbehörde im Landratsamt des Erzgebirgskreises weitergeleitet und von dieser abschließend bearbeitet. Die entsprechenden Verwaltungsgebühren werden demAntragsteller von der Forstbehörde direkt in Rechnung gestellt.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    FB 1, Bürgerzentrum (FB 1, Bürgerzentrum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    FB 3, SG Allgemeine Ordnung (FB 3, SG Allgemeine Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    09456 Annaberg-Buchholz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3733 425 231

    Fax: +49 3733 425 141

    E-Mail: ordamt@annaberg-buchholz.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    vorgegebenes Antragsformular

    Voraussetzungen

    in örtlicher Polizeiverordnung festgelegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Informieren Sie sich in § 11 Polizeiverordnung der Stadt Annaberg-Buchholz, unter welchen Umständen Sie ein Lagerfeuer abbrennen dürfen. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Annaberg-Buchholz.

     

    Antragstellung

    Das erforderliche Formular finden Sie hier unter Formulare/Onlinedienste, außerdem ist es im Bürgerzentrum der Stadt erhältlich.

    Wichtig ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn das Abbrennen nicht auf dem eigenen Grundsück erfolgt. 

    Fristen

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Den Antrag sollten Sie 14 Tage vor dem Abbrennen des Feuers stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    in der Regel wenige Tage

    Kosten

    Hinweise für Annaberg-Buchholz

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 24,80 Euro + Porto Standardbrief.

     

    Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Entscheidung durch die Untere Forstbehörde höher ausfallen kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en