Lagerfeuer beantragen
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Beschreibung
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Möchten Sie auf dem Gebiet der Stadt Annaberg-Buchholz ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.
Koch- und Grillfeuer (max. Durchmesser 40 cm) dürfen ohne Erlaubnis betrieben werden. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Offenes Feuer im oder am Wald
Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, muss das Feuer durch die Untere Forstbehörde des Landratsamtes genehmigt werden. Die bei der Stadt Annaberg-Buchholz eingehenden Anträge werden nach einer Vorprüfung hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit umgehend (bis spätestens 4 Wochen vor dem Ereignis) an die Untere Forstbehörde im Landratsamt des Erzgebirgskreises weitergeleitet und von dieser abschließend bearbeitet. Die entsprechenden Verwaltungsgebühren werden demAntragsteller von der Forstbehörde direkt in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
FB 1, Bürgerzentrum (FB 1, Bürgerzentrum)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Öffnungszeiten Bürgerzentrum - Gern können Sie einen Termin unter 03733 425-0 vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass 30 min vor Ende der regulären Öffnungszeit Annahmeschluss ist.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Annahmeschluss 11:30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) Di 09:00 - 18:00 Uhr Annahmeschluss 17:30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) Mi 09:00 - 12:00 Uhr Annahmeschluss 11:30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) Do 09:00 - 18:00 Uhr Annahmeschluss 17:30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) Fr 09:00 - 12:00 Uhr Annahmeschluss 11:30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) Sa 09:00 - 12:00 Uhr Annahmeschluss 11:30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) (nur jeden ersten Sa im Monat)
Kontakt
Internet
FB 3, SG Allgemeine Ordnung (FB 3, SG Allgemeine Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Annaberg-Buchholz
vorgegebenes Antragsformular
Voraussetzungen
in örtlicher Polizeiverordnung festgelegt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Annaberg-Buchholz
- § 11 Polizeiverordnung der Stadt Annaberg-Buchholz
- § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Zuführung unwägbarer Stoffe
- § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
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Informieren Sie sich in § 11 Polizeiverordnung der Stadt Annaberg-Buchholz, unter welchen Umständen Sie ein Lagerfeuer abbrennen dürfen. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Annaberg-Buchholz.
Antragstellung
Das erforderliche Formular finden Sie hier unter Formulare/Onlinedienste, außerdem ist es im Bürgerzentrum der Stadt erhältlich.
Wichtig ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn das Abbrennen nicht auf dem eigenen Grundsück erfolgt.
Fristen
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Den Antrag sollten Sie 14 Tage vor dem Abbrennen des Feuers stellen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Annaberg-Buchholz
in der Regel wenige Tage
Kosten
Hinweise für Annaberg-Buchholz
Die Verwaltungsgebühr beträgt 24,80 Euro + Porto Standardbrief.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Entscheidung durch die Untere Forstbehörde höher ausfallen kann.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen