Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung
Bescheinigung in Steuersachen beantragen
In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen eine Bescheinigung des Finanzamts über Ihr steuerliches Erklärungs- und Zahlungsverhalten, die sogenannte Bescheinigung in Steuersachen. Eine solche Bescheinigung wird unter anderem für die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (zum Beispiel Taxi-, Gaststättengewerbe) verlangt.
Beschreibung
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
In bestimmten Fällen verlangen Behörden von Ihnen eine Bescheinigung des Finanzamts über Ihr steuerliches Erklärungs- und Zahlungsverhalten, die sogenannte Bescheinigung in Steuersachen. Eine solche Bescheinigung wird unter anderem für die Gewerbe-Zulassung in bestimmten Branchen (zum Beispiel Taxi-, Gaststättengewerbe) verlangt.
Ansprechpartner
Finanzamt Grimma (Finanzamt Grimma)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
E-Mail: poststelle@fa-grimma.smf.sachsen.de
Fax: +49 (3437) 940-5000
Telefon Festnetz: +49 (3437) 940-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Jeweilige Regelungen in Rechtsnormen aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird.
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen stellen Sie bei der zuständigen Stelle per Post, Fax, E-Mail oder persönlich.
- Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen die Bescheinigung kurzfristig erteilt.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen