• Pulsnitz (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung

Steuerberater / Steuerberaterin, Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeit beantragen

Dem Beruf des Steuerberaters / der Steuerberaterin und des / der Steuerbevollmächtigten steht eine gewerbliche Tätigkeit entgegen. Soweit durch diese Tätigkeit jedoch keine Verletzungen der Berufspflichten zu erwarten sind, kann bei der zuständigen Steuerberaterkammer eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Beschreibung

Antrag auf Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Dem Beruf des Steuerberaters / der Steuerberaterin und des / der Steuerbevollmächtigten steht eine gewerbliche Tätigkeit entgegen. Soweit durch diese Tätigkeit jedoch keine Verletzungen der Berufspflichten zu erwarten sind, kann bei der zuständigen Steuerberaterkammer eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)

Adresse

Hausanschrift

Emil-Fuchs-Straße 2

04105 Leipzig

Kontakt

E-Mail: kammer@sbk-sachsen.de

Fax: +49 341 56336-20

Telefon Festnetz: +49 341 56336-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag (Original)

Voraussetzungen

 

 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

 

Verfahrensablauf

Die Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit beantragen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

Fristen

keine

Kosten

Verfahren: EUR 350,00

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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