Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung

    Steuerberater / Steuerberaterin, Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeit beantragen

    Dem Beruf des Steuerberaters / der Steuerberaterin und des / der Steuerbevollmächtigten steht eine gewerbliche Tätigkeit entgegen. Soweit durch diese Tätigkeit jedoch keine Verletzungen der Berufspflichten zu erwarten sind, kann bei der zuständigen Steuerberaterkammer eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

    Beschreibung

    Antrag auf Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

    Dem Beruf des Steuerberaters / der Steuerberaterin und des / der Steuerbevollmächtigten steht eine gewerbliche Tätigkeit entgegen. Soweit durch diese Tätigkeit jedoch keine Verletzungen der Berufspflichten zu erwarten sind, kann bei der zuständigen Steuerberaterkammer eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emil-Fuchs-Straße 2

    04105 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: kammer@sbk-sachsen.de

    Fax: +49 341 56336-20

    Telefon Festnetz: +49 341 56336-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag (Original)

    Voraussetzungen

     

        

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid) 

     

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit beantragen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verfahren: EUR 350,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en