• Theuma (Landkreis Vogtlandkreis, Sachsen)
Markscheider

Markscheiderischen Jahresbericht erstellen

Anzeigen nach § 14 nach Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV)

Beschreibung

Anzeigen nach § 14 nach Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV)

Wenn Sie als Markscheiderin oder Markscheider beziehungsweise als "andere Person" im Sinne von § 64 Absatz 1 Satz 2 Bundesberggesetz (siehe "Rechtsgrundlage") anerkannt sind, müssen Sie jedes Jahr einen markscheiderischen Jahresbericht erstellen.

Der Jahresbericht hat folgenden Inhalt:

  • Messungen von besonderer Bedeutung und ihre Ergebnisse
  • Stand der Risswerke (auch Besonderheiten bei seiner Anfertigung und Nachtragung)
  • Neuerungen und Besonderheiten in Bezug auf die Instrumente und Geräte
  • Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Informationen zu deren fachlicher Ausbildung und der von ihnen durchgeführten Aufgaben
Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

Adresse

Hausanschrift

Kirchgasse 11

09599 Freiberg

Postfachadresse

Postfach 1364

09583 Freiberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

Fax: +49 3731 372 1009

E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

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Voraussetzungen

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Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

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Verfahrensablauf

Den Jahresbericht müssen Sie unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars (Formulare & Online-Dienst) bei der zuständigen Stelle einreichen.

Fristen

Einreichung: jeweils bis zum 01.02. des Folgejahres

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 06.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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