Markscheiderischen Jahresbericht erstellen
Beschreibung
Anzeigen nach § 14 nach Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV)
Wenn Sie als Markscheiderin oder Markscheider beziehungsweise als "andere Person" im Sinne von § 64 Absatz 1 Satz 2 Bundesberggesetz (siehe "Rechtsgrundlage") anerkannt sind, müssen Sie jedes Jahr einen markscheiderischen Jahresbericht erstellen.
Der Jahresbericht hat folgenden Inhalt:
- Messungen von besonderer Bedeutung und ihre Ergebnisse
- Stand der Risswerke (auch Besonderheiten bei seiner Anfertigung und Nachtragung)
- Neuerungen und Besonderheiten in Bezug auf die Instrumente und Geräte
- Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Informationen zu deren fachlicher Ausbildung und der von ihnen durchgeführten Aufgaben
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
09583 Freiberg
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 372 0
Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177
Fax: +49 3731 372 1009
E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 64 Absatz 1 Satz 2 Bundesberggesetz (BBergG) – Markscheider
- § 14 Nummer 4 Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider-Bergverordnung – MarkschBergV) – Anzeigen, Aufzeichnungen
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Den Jahresbericht müssen Sie unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars (Formulare & Online-Dienst) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Fristen
Einreichung: jeweils bis zum 01.02. des Folgejahres
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen