• Dippoldiswalde (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen)
Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung

Prüfsachverständiger, Genehmigung einer weiteren Niederlassung beantragen

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine weitere Niederlassung als Prüfsachverständiger / Prüfsachverständige errichten wollen, bedarf dies der Genehmigung durch die Ingenieurkammer Sachsen (Anerkennungsbehörde).

Beschreibung

Genehmigung nach § 19a Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO)

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine weitere Niederlassung als Prüfsachverständiger / Prüfsachverständige errichten wollen, bedarf dies der Genehmigung durch die Ingenieurkammer Sachsen (Anerkennungsbehörde).

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Ansprechpartner

Ingenieurkammer Sachsen (Ingenieurkammer Sachsen)

Adresse

Hausanschrift

Annenstraße 10

01067 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 43833-60

Fax: +49 351 43833-80

E-Mail: post@ing-sn.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise und Angaben beizugeben, insbesondere

  • zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der weiteren Niederlassung
  • zu den Mitarbeitern, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen
  • wie die Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung sichergestellt wird

Erkundigen Sie sich bitte vor Beantragung bei der Ingenieurkammer Sachsen, welche Unterlagen im Einzelnen mit dem Antrag einzureichen sind.

Voraussetzungen

 

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Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

 

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Verfahrensablauf

Die Genehmigung einer weiteren Niederlassung beantragen Sie schriftlich formlos bei der Ingenieurkammer Sachsen.

Fristen

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Kosten

gemäß Gebührenordnung der Ingenieurkammer Sachsen

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en