Friedhof, Grabmale und andere bauliche Anlagen genehmigen lassen (kommunale Träger)
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabstätten anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Haushalt, Beiträge und Friedhofswesen (Sachgebiet) (Haushalt, Beiträge und Friedhofswesen (Sachgebiet))
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03731 273 485
E-Mail: Tiefbauamt@Freiberg.de
De-Mail: stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzungen und / oder Satzungen der Gemeinde
Rechtsbehelf
Sofern ein Rechtsanspruch besteht: Klage vor dem Verwaltungsgericht (nähere Informationen im Bescheid).
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über die Voraussetzungen und den Ablauf.
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen