Kfz-Steuer entrichten (SEPA-Lastschrift)
Beschreibung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilen
Bei Anmeldung eines Fahrzeuges müssen Sie die Bundeszollbehörde ermächtigen, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen. Dazu erteilen Sie der Behörde ein SEPA-Lastschriftadmandat. Die Zulassung des Fahrzeugs kann grundsätzlich nur dann erfolgen. Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben.
Besteuerungsgrundsätze
Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und PKW nach dem Hubraum, für alle anderen Fahrzeuge nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Für PKW, Wohnmobile und für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend.
Für die Beurteilung der Schadstoffemissionen, der Kohlendioxidademissionen ("CO2-Steuer" für Pkw ab dem 1.7.2009) und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art sind die Feststellungen der Verkehrsbehörden (Zulassungsstellen) verbindlich.
Ansprechpartner
Für Kreis Mittelsachsen (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Formular "SEPA-Lastschriftmandat"
- gegebenenfalls: Formular "Kfz-Zulassung durch eine/n Bevollmächtigte/n"
("Formulare & Online-Dienste" nach Eingabe des Ortes oder in Papierform bei der Zulassungsbehörde)
Voraussetzungen
Sie müssen für jedes Fahrzeug, das auf Ihren Namen zugelassen ist, Steuern zahlen. Um die Einnahme der Kraftfahrzeugsteuer zu erleichtern, ist die Zulassung eines Fahrzeuges nur bei Erteilung eines Mandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren möglich. Außerdem dürfen keine vorherigen Kraftfahrzeugsteuerbeträge ausstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Kfz-Zulassung: Lastschrifteinzug
Soll ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden, müssen Sie in der Kfz-Zulassungsbehörde das ausgefüllte und unterschriebene Formular "SEPA-Lastschriftmandat" abgeben. Lassen Sie die An- oder Ummeldung durch einen Vertreter (beispielsweise vom Autohaus) vornehmen, benötigt dieser außerdem eine Vollmacht von Ihnen. Verwenden Sie auch hierfür das vorgeschriebene Formular (Formulare & Online-Dienste).
Steuerbescheid und Zahlung der Steuer
Nach der Zulassung erhalten Sie automatisch einen Steuerbescheid vom Hauptzollamt. Dieser enthält die Fahrzeugsteuernummer, die festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer und alle nötigen Zahlungshinweise.
Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich für ein Jahr im Voraus bezahlen.
Achtung! Ihr Fahrzeuges kann nur zugelassen werden, wenn Sie dem Hauptzollamt Dresden ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Der Betrag wird automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Sie erkennen die Abbuchungen an der Gläubiger-Identifikationsnummer DE09ZZZ00000000001) und der Mandatsreferenznummer.
Hinweis: Eine Jahressteuer von mehr als EUR 500 kann in gleichen Halbjahresbeträgen zuzüglich drei Prozent entrichtet werden. Bei mehr als EUR 1.000 Jahressteuer ist die Zahlung in gleichen Vierteljahresbeträgen zuzüglich sechs Prozent möglich.
Fahrzeug-Abmeldung und Steuererstattung
Endet die Steuerpflicht, etwa weil Sie Ihr Fahrzeug abmelden, wird ein neuer Betrag für den letzten Zeitraum zwischen Beginn und Abmeldung festgesetzt. Die zu viel vorausgezahlte Steuer wird Ihnen dann erstattet.
Wird ein Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den Veräußerer zu dem Zeitpunkt, in dem die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber. Zu einer solchen Anzeige gehört neben der Mitteilung der Anschrift des Erwerbers auch die Bestätigung über den Empfang der Fahrzeugpapiere (siehe dazu auch Hinweise im Fahrzeugschein und Kraftfahrzeugsteuerbescheid).
Der Erwerber kann durch die Erfüllung der ihm obliegenden Pflicht zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs auf seinen Namen für den Veräußerer befreiend tätig werden. Kommt der Erwerber dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich der bisherige Fahrzeughalter nicht darauf berufen, dass der Erwerber nach den getroffenen Vereinbarungen zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs verpflichtet ist.
Der Veräußerer trägt das volle Risiko der Nichtbeendigung seiner Steuerpflicht, wenn er es unterlässt, die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige der Zulassungsstelle selbst zu übermitteln.
Änderung der Bankverbindung
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändern sollte, müssen Sie die neuen Kontodaten schnellstmöglich dem Hauptzollamt Dresden mitteilen. Erteilen Sie hierzu ein neues SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Formulare & Online-Dienste).
Fristen
Kosten
- Verfahrenskosten: keine
- gegebenenfalls: Kosten für die Zulassung und An- und Ummeldung des Fahrzeuges
Gültigkeitsgebiet
Sachsen