Tageseinrichtungen und Kindertagespflege AufnahmeOnline erledigen

    Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter in den Kindergarten geht, sollten Sie sich nach einer Einrichtung umsehen, die nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt ist. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

    Beschreibung

    Anmeldung für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter in den Kindergarten geht, sollten Sie sich nach einer Einrichtung umsehen, die nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt ist. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

    • Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.
    • Die Anmeldung erfolgt generell beim Träger der Einrichtung, für gemeindeeigene Kindergärten etwa bei der Gemeinde, für Einrichtungen freier Träger über die Einrichtung bei der Geschäftsführung des jeweiligen Trägervereins.

    Hinweis: War Ihre Tochter oder Ihr Sohn bis zum dritten Geburtstag ein "Krippenkind“ in der gleichen Einrichtung, läuft der Betreuungsvertrag nach dem Wechsel in die Kindergartengruppe auch ohne Antrag weiter.

    Ansprechstelle

    freier Träger oder Betreiber des Kindergartens

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Kreis Mittelsachsen (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ärztliches Attest
    • Impfnachweise

    Voraussetzungen

    • physische und psychische Gesundheit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    • Suchen Sie sich einen passenden Kindergarten aus.
    • Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Kindergartens.

    Fristen

    • Unabhängig vom Träger: Anmeldung in der Regel sechs Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn.
    • Kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz frei ist.

    Kosten

    • Elternbeitrag in Sachsen: mindestens 20, höchstens 30 Prozent der Betriebskosten.
    • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en