Reise- und Sicherheitshinweise (bzw. Reisewarnung)
Reisewarnung durch das Auswärtige Amt
Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn in einem Land akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Deutsche, die sich in diesem Land aufhalten oder dort leben, werden zur Ausreise aufgefordert. Die Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts zur Lageentwicklung werden fortlaufend aktualisiert und sollten beachtet werden.
Beschreibung
Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn in einem Land akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Deutsche, die sich in diesem Land aufhalten oder dort leben, werden zur Ausreise aufgefordert. Die Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts zur Lageentwicklung werden fortlaufend aktualisiert und sollten beachtet werden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen