Reise- und Sicherheitshinweise (bzw. Reisewarnung)

    Reisewarnung durch das Auswärtige Amt

    Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn in einem Land akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Deutsche, die sich in diesem Land aufhalten oder dort leben, werden zur Ausreise aufgefordert. Die Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts zur Lageentwicklung werden fortlaufend aktualisiert und sollten beachtet werden.

    Beschreibung

    Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn in einem Land akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Deutsche, die sich in diesem Land aufhalten oder dort leben, werden zur Ausreise aufgefordert. Die Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts zur Lageentwicklung werden fortlaufend aktualisiert und sollten beachtet werden.

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

                

    Voraussetzungen

                

    Rechtsgrundlage(n)

                 

    Rechtsbehelf

            

    Verfahrensablauf

               

     

    Fristen

               

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en