EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen sowie von pyrotechnischen Gegenständen
Beschreibung
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen.
Ansprechpartner
Fachbereich 2.5 – Konformitätsbewertung Explosivstoffe, Pyrotechnik (Fachbereich 2.5 – Konformitätsbewertung Explosivstoffe, Pyrotechnik)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloses Antragsschreiben
- Technische Daten zum Stoff bzw. Gegenstand
- Bereitstellung von Prüfmustern in ausreichender Zahl
- Erklärung, dass der Antrag nur bei einer benannten Stelle gestellt wurde
Voraussetzungen
Abschluss eines Modulvertrages mit der BAM oder einer anderen europäischen benannten Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die EU-Baumusterprüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Es empfiehlt sich, zuvor Details zur Antragstellung mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (zuständige Stelle) abzustimmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- drei bis sechs Monate
- bei einigen Arten pyrotechnischen Gegenständen durch vorübergehenden Antragsstau bis zu neun Monate
Kosten
Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)
Hinweise (Besonderheiten)
Da es sich um ein fachlich sehr anspruchsvolles Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der Bundesanstalt zweckmäßig. Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) sollte nur verweisen. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesanstalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen