Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung

    Verkehrserziehung und -aufklärung, Projektförderung beantragen

    Die Förderung unterstützt Maßnahmen und Projekte der Verkehrserziehung und -aufklärung im Freistaat Sachsen zur Hebung der Verkehrssicherheit.

    Beschreibung

    Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Gemeinsamen Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit (RL VEA), Nr. 07990

    Die Förderung unterstützt Maßnahmen und Projekte der Verkehrserziehung und -aufklärung im Freistaat Sachsen zur Hebung der Verkehrssicherheit.

    Welche Vorhaben können gefördert werden?

    A: Landesweite Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung

    • im vorschulischen Bereich
    • im schulischen Bereich
    • in der Erwachsenenaufklärung

    B: Regionale Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung sowie Beschaffung und Einrichtung von Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen

    • stationäre Jugendverkehrsschulen
    • mobile Jugendverkehrsschulen
    • mobile Kindergartenverkehrsschulen
    Konditionen

    Art der Förderung
    Projektförderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

    A: Verkehrserziehung / -aufklärung (landesweit)

    Höhe
    bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    B: Verkehrserziehung / -aufklärung, Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen (regional)

    Höhe

    bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Höchstbeträge

    • stationäre Jugendverkehrsschulen: EUR 65.000
    • mobile Jugendverkehrsschulen: EUR 50.000
    • mobile Kindergartenverkehrsschulen: EUR 25.000

    Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderungen.

     

    Ansprechstelle

    für landesweite Projekte (Fördergegenstand A):

    –> Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    für regionale Projekte (Fördergegenstand B):

    –> Landespräventionsrat Sachsen

     

    Ansprechpartner

    Landespräventionsrat Sachsen, Geschäftsstelle (Landespräventionsrat Sachsen, Geschäftsstelle)

    Adresse

    Lieferanschrift

    01095 Dresden

    Besucheranschrift

    Glacisstraße 2

    01099 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 564-3090

    Fax: +49 351 564-3099

    E-Mail: lpr@smi.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
    • eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen
    • ein Finanzierungsplan mit Darlegung der Ausgaben sowie der beabsichtigten Finanzierung

    Für die Beschaffung und Bestückung einer Einrichtung (Kategorie B), zusätzlich:

    • eine Stellungnahme der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dass ein örtlicher Bedarf besteht und das Vorhaben den Mindestanforderungen entspricht
    • bei Einrichtungen, die durch örtliche Verkehrswachten beschafft werden: eine Stellungnahme der Landesverkehrswacht Sachsen e. V.
    • ein Auslastungskonzept für stationäre Jugendverkehrsschulen
    • im Falle von Baumaßnahmen zusätzlich: Formular nach Muster 5 zu § 44 VwV-SäHO und einen Bauplan einschließlich einer Baubeschreibung und einem Bauzeitplan

    Falls erforderlich, können die zuständigen Stellen weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    freie Träger und gemeinnützige Verbände, die laut Satzung Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen

    Weitere Voraussetzungen – Verkehrsschulen

    Die Förderung der Einrichtung von Verkehrsschulen setzt einen nachgewiesenen Bedarf entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie voraus. Die Mindestanforderungen an stationäre und mobile Jugendverkehrsschulen sowie mobile Kindergartenverkehrsschulen legt die Förderrichtlinie in Anlage 5 bis 7 fest (siehe –> Rechtsgrundlage).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    • Die Förderung beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese mit dem Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert werden kann.
    Auszahlung / Verwendungsnachweis
    • Rufen Sie die bewilligten Mittel mit dem Auszahlungsantrag ab.
    • Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.

    Fristen

    für Maßnahmen nach Kategorie A:
    • bis 30.11. des Vorjahres
    für Maßnahmen nach Kategorie B:
    • Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung bis 30.11. des Vorjahres
    • Einrichtung von Verkehrsschulen bis spätestens 28.02. des laufenden Jahres

    Achtung! Eine Zuwendung erfolgt grundsätzlich nur, wenn noch nicht mit der Durchführung der Maßnahme begonnen wurde. Möchten Sie eine Maßnahme oder ein Projekt vorzeitig beginnen, beantragen Sie dies bitte entsprechend.

    Kosten

    • Verfahrenskosten: keine
    • gegebenenfalls Kosten für Gutachten und Bauplanungen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en